Testamentsvollstreckung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kommt aus einer Vielzahl von Gründen in Betracht, so unter anderem bei größerem Vermögen, fehlenden Erben sowie zur Vermeidung von zu erwartenden Streitigkeiten unter den Erben. Aber auch eine Dauervollstreckung kann angeordnet werden, um über einen längeren Zeitraum eine Regelung zu treffen, zum Beispiel bei minderjährigen Erben.

In jedem Fall soll durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung aber die Umsetzung des testamentarisch verfügten Willens des Erblassers sichergestellt werden. Ein als Testamentsvollstrecker eingesetzter unabhängiger Dritter kann hierbei manchmal hilfreicher sein als ein Familienangehöriger.

Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, unterstützen Sie als eingesetzter Testamentsvollstrecker oder betroffener Beteiligter. Wir sind auch im Einzelfall bereit, das Amt zu übernehmen. Als AGT-zertifizierter Testamentsvollstrecker hat Rechtsanwalt Dr. Schneider schon zahlreiche Testamentsvollstreckungen abgewickelt und wurde für Dauervollstreckungen eingesetzt.


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