Testament und Erbvertrag

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen zerstört und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Wir, als Anwälte für Erbrecht in Nürnberg, bieten Ihnen an, diese Situation im Vorfeld vertraglich vorzubereiten.

Testament

Mehrdeutig formulierte und rechtlich inkorrekte Testamente führen oft zu erbrechtlichen Folgen, welche vom Testamentsverfasser so nicht vorhersehbar waren. Allgemein bekannte Begriffe, wie Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft, Schlusserbschaft und Ersatzerbschaft werden in Unkenntnis verwendet, was zu einer fälschlichen letztwilligen Verfügung führen kann.

Deshalb sollte ein Testament nicht ohne professionelle Beratung oder Unterstützung erstellt werden. Ein nicht korrekt erstelltes oder unwirksames Testament kann negative Folgen für Sie, Ihre Angehörigen bzw. alle Bedachten haben.

Erbvertrag

Durch einen Erbvertrag kann auch eine letztwillige Verfügung festgelegt werden. So bestimmt der Erblasser zu Lebzeiten bereits durch einen Erbvertrag verbindlich die Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen für die Erben. Im Vergleich zum Testament erfordert der Erbvertrag der Zustimmung Dritter und es bedarf der Einhaltung rechtlicher Formvorschriften.

Digitaler Nachlass

Besondere Aufmerksamkeit widmen wir Ihrem digitalen Nachlass. Dieser ist in vielen bestehenden Testamenten oder Erbverträgen gar nicht oder nur unzureichend geregelt. Dabei nimmt die Bedeutung stetig zu. Wir helfen Ihnen, individuelle Regelungen zu treffen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Sicherung und Verwahrung Ihrer digitalen Daten.

Die gesetzliche Erbfolge

In den Fällen ohne Erbvertrag oder Testament, bestimmt das Gesetz (BGB) die Erben. Von dem Von dem Leitsatz: "Das Gut rinnt wie das Blut" geht das gesetzliche Erbrecht aus, und somit die gesetzlichen Erbfolge zunächst nach dem Verwandtschaftsgrad.

An erster Stelle kommen der überlebende Ehepartner und die Kinder als Erben erster Ordnung zum Zuge. Bei kinderlosen Erblassern können jedoch auch Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und andere noch weiter entfernte Verwandte (Verwandte zweiter, dritter oder vierter Ordnung) erben.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schneider und Frau Rechtsanwältin Alexandra Durner prüfen in Ihrer individuellen Situation die Erbberechtigung und berechnen die Größe der Erbteile (Erbquote). Des Weiteren klären wir mit Ihnen, ob dieses Ergebnis von Ihnen so als passend betrachtet wird.

Pflichtteil

Der Ehegatte, die leiblichen Kinder, und Eltern haben einen Anspruch auf den sog. Pflichtteil, so dass diese nur in seltenen Fällen vom Erbe ausgeschlossen werden können. Hinsichtlich des Pflichtteilsrechts beraten wir Sie gerne, berechnen die jeweiligen Pflichtteile für Sie und vertreten Sie bei der Durchsetzung und Ermittlung Ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Gleichermaßen vertreten wir Sie bei der Gegenwehr von überzogenen oder nicht rechtmäßigen Pflichtteilsansprüchen.

Wir beraten Sie gerne über das Testament und den Erbvertrag in unseren Kanzleiräumen in Nürnberg.


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