Ausländisches Erbrecht

Existiert Vermögen im Ausland, lebte der Erblasser im Ausland oder hatte der Erblasser keine deutsche Staatsangehörigkeit, greift hier das Internationale Erbrecht.

Die neue Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO) erleichtert einerseits die Abwicklung von Erbfällen im europäischen Ausland. Andererseits führt sie zu verstärktem Beratungsbedarf, da es der Erblasser in der Hand hat, welches (ausländische) Recht zur Anwendung im Erbschaftsfall kommt.

US-Amerikanisches Erbrecht

Wir beraten Sie insbesondere bei der Abwicklung von Erbfällen mit Bezug zu den USA. Während das europäische Erbrecht auf Grundlage der EUErbVO noch überschaubar ist, gilt in den USA häufig das Recht des Bundesstaates, in dem der Erbfall eingetreten ist oder konkurrierend in dem Vermögen des Erblassers (insb. Immobilien) belegen ist. Leben die Erben in Deutschland müssen sie auf unterschiedliche Weise insbesondere gegenüber Banken Versicherungen nachweisen, dass sie Erben geworden und die Versicherungsleistung bzw. Kontoguthaben an sie ausgezahlt werden können.

Neben unserer Erfahrung in der Abwicklung solcher Erbfälle können wir auf die Expertise US-Amerikanischer Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen. Wir arbeiten ferner mit diversen Übersetzungsbüros zusammen, so dass eine zeitnahe und kostengünstige Übersetzung von Dokumenten oder anderen Unterlagen jederzeit möglich ist.


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